VerkehrsrechtNach einem Verkehrsunfall ist es oft schwer einzuschätzen, welche Ansprüche einem zustehen und was man von der Gegenseite zu erwarten hat.
Entscheidend ist zunächst das richtige Verhalten nach dem Unfall, um einem Verlust von Ansprüchen vorzubeugen. Sinnvoll ist es, eine Unfallaufnahme durch die Polizei vornehmen zu lassen, wenn Sie der Meinung sind, den Unfall nicht verschuldet zu haben. Noch am Unfallort sollten Sie sich um Beweise kümmern, insbesondere die Anschrift von Zeugen notieren, den Unfallort skizzieren oder Fotos anfertigen.
Um Ihre Ansprüche nicht zu gefährden, sollten Sie am Unfallort keine Aussagen zum Unfallhergang, sondern lediglich Angaben zu Ihrer Person und Ihrer Haftpflichtversicherung machen. Im Übrigen verweisen Sie auf Ihren Rechtsanwalt.
Nach dem Unfall sollten Sie umgehend mit mir Kontakt aufnehmen, denn durch eine qualifizierte Beratung und Kenntnis der Rechtslage kann vermieden werden, dass der Schaden durch falsche Entscheidungen vergrößert wird.
Die Kosten werden bei Vorhandensein einer Rechtsschutzversicherung von dieser erstattet.
Unabhängig davon trägt bei einem Verkehrsunfall der Haftpflichtversicherer des Unfallgegners die Anwaltskosten im Rahmen der jeweiligen Haftung.
Ich helfe Ihnen im Verkehrsrecht gerne bei
der Unfallregulierung
dem Durchsetzen von Schadensersatzansprüchen
Schmerzensgeld
vertrete Sie aber auch
bei Ordnungswidrigkeiten - Bußgeldverfahren z.B. Strafzetteln, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Fahrverboten und
bei PKW‑Käufen.