Mietrecht
Häufig kommt es zwischen Mietvertragsparteien zu Streitigkeiten. Das kann z.B. damit zusammenhängen, dass Regelungen im Mietvertrag nicht eindeutig formuliert sind. Insoweit vertrete ich sowohl Vermieter als auch Mieter von Häusern und Wohnungen.
Wenn es zu Problemen kommt, warten Sie nicht, sondern lassen Sie sich beraten. So können frühzeitig Streitfragen geklärt werden.
Sie wollen z.B. die Kündigung einer Wohnung aussprechen oder die Miete erhöhen.
Von vornherein kommt es hier auf die richtige Vorgehensweise an, denn die Frage, ob die Kündigung überhaupt rechtswirksam oder die Mieterhöhung zulässig ist, ist nur durch entsprechende Beratung einzuschätzen. Ich biete an, Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten zu erläutern und Sie dabei zu begleiten.
Bedenken Sie auch, dass durch geeignete Mietverträge viele Auseinandersetzungen vermieden bzw. Ansprüche durchgesetzt werden können. Gerne kann ich Sie dabei unterstützen. Auch wenn Sie nur einzelne Klauseln eines Mietvertrages formulieren lassen wollen, sind Sie hier richtig.
Genauso sind Sie hier richtig, wenn der Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses die Kaution nicht zurück bezahlt.