Erbrecht
Ein alltägliches Beispiel aus dem Bereich des Erbrechts, das zeigt, dass es besser ist, sich vor dem Erbfall bereits um die Erbfolge zu kümmern.
Der Vater stirbt und hinterlässt Partnerin und Kind. Er hat kein Testament erstellt. Was wird aus seinem, von ihm und seiner Partnerin bewohnten Haus, in dem die Überlebende weiterhin wohnen will?
Eine letztwillige Verfügung hätte z.B. dahingehend geholfen, dass die Partnerin das lebenslängliche unentgeltliche Wohnrecht in dem Haus hat.
Das Erbrecht ist kompliziert, aber gerecht. Es gibt viele Gestaltungsformen, damit bei sorgfältiger Planung ein Familienstreit verhindert wird und der Erblasser in guter Erinnerung bleibt.
Richtig ist natürlich, dass die rechtliche Beratung mit Kosten verbunden ist. Bedenkt man aber, welche persönlichen und finanziellen Probleme und Streitigkeiten bei falschen Testamenten oder ohne ein solches entstehen können, so gebietet es die Vernunft, anwaltlichen Rat im Erbrecht einzuholen.
Es muss nicht teuer werden. Teuer ist dagegen ein Streit um das Erbe, wenn kein Testament oder eine falsche letztwillige Verfügung vorliegt.
Unabhängig, ob es um die frühzeitige Übertragung von Vermögen oder um die Erbauseinandersetzung geht, eine Beratung und Regelung ist ratsam.
Deshalb:
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